Integrationsunternehmen, -betriebe und -abteilungen sowie Integrationsfirmen sind Klein- und Mittelbetriebe, die über ein Vielfaches der gesetzlichen Pflichtquote hinaus Arbeitsplätze für Schwerbehinderte und darüber hinaus auch Arbeitsplätze für weitere Zielgruppen der Arbeitsmarktpolitik sowie für Teilzeitbeschäftigte zur Verfügung stellen.
Integrationsprojekte sind seit Sommer 2001 im SGB IX unter § 132ff definiert. Das Gesetz unterscheidet rechtlich selbständige Integrationsunternehmen von (nicht rechtlich selbständigen) Integrationsbetrieben und -abteilungen, welche Teil eines größeren Wirtschaftsunternehmens, einer größeren Organisation oder auch einer öffentlichen Dienststelle sein können.
Sie stellen marktfähige Produkte und Dienstleistungen her. Sie werden nicht subventioniert, sondern erhalten nach den Bestimmungen des SGB III und des SGB IX ausschließlich einen Nachteilsausgleich für jeden schwerbehinderten Beschäftigten, dieser Nachteilsausgleich steht allen Arbeitgebern des allgemeinen Arbeitsmarktes zu wenn er einen schwerbehinderten Menschen einstellt.
Der Anteil an schwerbehinderten Menschen liegt je nach Art des Betriebes und Branche in der Regel zwischen 20 und 50 %. Integrationsunternehmen und -firmen arbeiten markt- und qualitätsorientiert und bieten ihren Mitarbeitern Arbeitsverhältnisse unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes (tarifliche bzw. ortsübliche Entlohnung).
In Deutschland gibt es ca. 10.000 Arbeitsplätze in diesen Betrieben.
Wir hoffen Ihnen mit dieser Darstellung mehr Transparenz über den Begriff Integrationsfirma und hier im Wesentlichen über die Kabel Technik Kiel gegeben zu haben.