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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 ALLGEMEINES

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen und Lieferung von Waren durch die Kabel Technik Kiel GmbH.

Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung.

§ 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Kunde ist der jeweilige Vertragspartner der Kabel Technik Kiel.

Leistungen umfassen die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen, die Lieferung von Waren sowie sonstige im Einzelfall definierte Leistungen zwischen den Vertragspartnern.

§ 3 VERTRAGSSCHLUSS

Vertragserklärungen beider Parteien bedürfen der Schriftform. Ein Vertragsverhältnis kommt bei erfolgter Bestellung durch den Kunden erst mit Zugang einer entsprechenden Auftragsbestätigung durch die Kabel Technik Kiel, spätestens jedoch mit Erbringung der Leistung, zustande. Vertragsänderungen, Vertragsergänzungen sowie mündliche Nebenabsprachen sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.

Die Kabel Technik Kiel ist an eigene Angebote einen Zeitraum von 14 Tagen gebunden. Je nach Kapazität und Verfügbarkeit behält sich die Kabel Technik Kiel vor, eingegangene Bestellungen nicht anzunehmen. In diesem Fall wird die Kabel Technik Kiel den Kunden unverzüglich informieren.

§ 4 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Alle Preise ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen USt. Die angegebenen Preise umfassen nicht etwaige Transport- oder Versicherungskosten.

Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben gegenüber Unternehmern angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

Soweit auf der Rechnung nicht anders angegeben oder nicht ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich vereinbart, werden Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Verzugszinsen werden gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur dann zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 EIGENTUMSVORBEHALT

Gelieferte Waren bleiben Eigentum der Kabel Technik Kiel bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung bestehender Ansprüche.

Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde die Kabel Technik Kiel unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Kabel Technik Kiel die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.

Ist der Kunde ein Wiederverkäufer, so ist er zur Weiterveräußerung der Vor-behaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an die Kabel Technik Kiel in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich USt.) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Kabel Technik Kiel, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die Kabel Technik Kiel wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für die Kabel Technik Kiel. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Ware mit anderen, nicht der Kabel Technik Kiel gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die Kabel Technik Kiel das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Ware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die Kabel Technik Kiel verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an die Kabel Technik Kiel ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; die Kabel Technik Kiel nimmt

diese Abtretung schon jetzt an.

Die Kabel Technik Kiel verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 6 LIEFERUNG

Die auf der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Ist die Einhaltung der Lieferfrist aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen verzögert, die Kabel Technik Kiel nicht zu vertreten hat, so tritt eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit ein. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Naturkatastrophen, Energiemangel, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, Arbeitskämpfe und behördliche Anordnungen, die nicht dem Betriebsrisiko zuzurechnen sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Sollte die genannten Umstände unangemessen lang andauern, so ist sowohl Kabel Technik Kiel als auch der Kunde zum Rücktritt berechtigt. Sollte die Lieferung ganz unmöglich werden, wird Kabel Technik Kiel von der Lieferverpflichtung frei.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Kabel Technik Kiel berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 7 VERSAND

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 8 MÄNGEL/GEWÄHRLEISTUNG

Die Gewährleistung für Werkleistungen oder Kauf beträgt gegenüber Ver-brauchern 24 Monate, ansonsten 12 Monate.

Mängelansprüche des Kunden, soweit dieser in den Anwendungsbereich des HGB fällt, setzen voraus, dass dieser seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Mängel sind schriftlich anzuzeigen. Gelingt es der Kabel Technik Kiel auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht innerhalb von drei Nachbesserungsversuchen, den Mangel zu beheben, so kann der Kunde – soweit der Wert oder die Tauglichkeit der Leistung eingeschränkt ist – nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises, Rückgängigmachung des Vertrages oder Schadensersatz bis zur Höhe des Auftragswertes verlangen. Bei unerheblichen Fehlern oder Abweichungen sind jedoch ein Rücktritt vom Vertrag sowie Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

Für Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.

§ 9 HAFTUNG

Die Kabel Technik Kiel haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Personen- oder Sachschäden. Die Schadensersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Kabel Technik Kiel haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.

§ 10 GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE

Skizzen, Muster, Entwürfe und gewerbliche Schutzrechte, die in Verbindung mit dem Vertragsgegenstand stehen, bleiben im Eigentum der Kabel Technik Kiel.

§ 12 SONSTIGES

Erfüllungsort ist Kiel.

Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, Kiel.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus-schluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Die Kabel Technik Kiel GmbH beteiligt sich nicht an Verfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem durch die unwirksame Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommt.

 

Kiel, 09.05.2017

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